BFSG-Check für Restaurant- und Hotel-Webseiten

Online-Speisekarte, Tischreservierung, Zimmerbuchung – das BFSG betrifft auch die Gastronomie. Prüfe jetzt kostenlos.

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Restaurants mit Online-Reservierung, Hotels mit Buchungsstrecke, Cafés mit digitaler Speisekarte: Sobald du eine digitale Dienstleistung für Endkunden anbietest, greift das BFSG. Die typischen Probleme in der Gastronomie: Speisekarten als Bild-PDF (nicht lesbar für Screenreader), Reservierungsformulare ohne Labels und Buchungskalender ohne Tastatur-Navigation.

Die häufigsten BFSG-Probleme in Gastro & Hotel

Warum Gastronomie & Hotels besonders betroffen sind

Hotels und Restaurants bedienen eine diverse Kundschaft: ältere Gäste, internationale Besucher, Menschen mit Behinderung. Ein nicht barrierefreies Buchungssystem schließt zahlungskräftige Gäste aus. Gleichzeitig sind Gastro-Webseiten oft veraltet, mit bildlastigen Templates und eingescannten Speisekarten. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme (unter 10 MA + unter 2 Mio. Umsatz) greift für viele kleine Betriebe – aber Hotelketten, Restaurantgruppen und Franchise-Betriebe sind voll betroffen.

Wie bf-check Gastro-Webseiten prüft

Gib die URL deiner Webseite ein – wir prüfen Startseite, Speisekarten-Seite und Reservierungs/Buchungsseite. 15 WCAG-Kriterien werden automatisch geprüft: Alt-Texte, Kontraste, Formular-Labels, Tastatur-Navigation und mehr. Der Report zeigt genau, wo die Probleme liegen und wie du sie behebst – verständlich auch ohne technisches Wissen.

Häufige Fragen zu BFSG für Gastronomie & Hotels

Bin ich als kleines Restaurant betroffen?

Die Kleinstunternehmer-Ausnahme greift bei unter 10 Mitarbeitern UND unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz. Viele kleine Restaurants fallen darunter – aber sobald du z.B. eine Kette mit mehreren Standorten betreibst, gilt die volle Pflicht.

Muss meine Speisekarte als HTML vorliegen?

Idealerweise ja. Eine HTML-Speisekarte ist für Screenreader vollständig zugänglich. Alternativ: ein barrierefreies PDF mit echtem Text-Layer (nicht gescannt).

Gilt das BFSG auch für Lieferdienst-Webseiten?

Ja. Online-Bestellsysteme sind digitale Dienstleistungen im Sinne des BFSG. Besonders kritisch: der Bestellprozess (Warenkorb, Checkout, Zahlungsformulare).

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist nach BFSG nicht explizit vorgeschrieben (anders als für öffentliche Stellen nach BITV 2.0), zeigt aber guten Willen und kann bei einer Prüfung positiv wirken.

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