Online-Speisekarte, Tischreservierung, Zimmerbuchung – das BFSG betrifft auch die Gastronomie. Prüfe jetzt kostenlos.
Gastro-Webseite jetzt prüfen →Restaurants mit Online-Reservierung, Hotels mit Buchungsstrecke, Cafés mit digitaler Speisekarte: Sobald du eine digitale Dienstleistung für Endkunden anbietest, greift das BFSG. Die typischen Probleme in der Gastronomie: Speisekarten als Bild-PDF (nicht lesbar für Screenreader), Reservierungsformulare ohne Labels und Buchungskalender ohne Tastatur-Navigation.
Viele Restaurants laden die Speisekarte als gescanntes PDF oder Bild hoch. Screenreader können Bilder nicht lesen. Lösung: HTML-Speisekarte oder barrierefreies PDF mit Text-Layer.
Datum, Uhrzeit, Personenanzahl – oft nur mit Placeholder statt echtem Label. Screenreader können die Felder nicht zuordnen.
Zimmerfotos, Restaurantbilder, Umgebungsaufnahmen: Ohne Alt-Texte erfährt ein blinder Nutzer nicht, wie das Zimmer oder das Ambiente aussieht.
Zimmer-Auswahl, Kalender und "Jetzt buchen"-Buttons sind oft per Tastatur nicht erreichbar. Kritischer WCAG-Verstoß.
Hotels sollten angeben, welche Zimmer rollstuhlgerecht sind. Ohne strukturierte Information finden betroffene Gäste nicht, was sie brauchen.
Hotels und Restaurants bedienen eine diverse Kundschaft: ältere Gäste, internationale Besucher, Menschen mit Behinderung. Ein nicht barrierefreies Buchungssystem schließt zahlungskräftige Gäste aus. Gleichzeitig sind Gastro-Webseiten oft veraltet, mit bildlastigen Templates und eingescannten Speisekarten. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme (unter 10 MA + unter 2 Mio. Umsatz) greift für viele kleine Betriebe – aber Hotelketten, Restaurantgruppen und Franchise-Betriebe sind voll betroffen.
Gib die URL deiner Webseite ein – wir prüfen Startseite, Speisekarten-Seite und Reservierungs/Buchungsseite. 15 WCAG-Kriterien werden automatisch geprüft: Alt-Texte, Kontraste, Formular-Labels, Tastatur-Navigation und mehr. Der Report zeigt genau, wo die Probleme liegen und wie du sie behebst – verständlich auch ohne technisches Wissen.
Die Kleinstunternehmer-Ausnahme greift bei unter 10 Mitarbeitern UND unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz. Viele kleine Restaurants fallen darunter – aber sobald du z.B. eine Kette mit mehreren Standorten betreibst, gilt die volle Pflicht.
Idealerweise ja. Eine HTML-Speisekarte ist für Screenreader vollständig zugänglich. Alternativ: ein barrierefreies PDF mit echtem Text-Layer (nicht gescannt).
Ja. Online-Bestellsysteme sind digitale Dienstleistungen im Sinne des BFSG. Besonders kritisch: der Bestellprozess (Warenkorb, Checkout, Zahlungsformulare).
Eine Barrierefreiheitserklärung ist nach BFSG nicht explizit vorgeschrieben (anders als für öffentliche Stellen nach BITV 2.0), zeigt aber guten Willen und kann bei einer Prüfung positiv wirken.
Kostenloser Scan, 15 WCAG-Kriterien, Ergebnis in 30 Sekunden.
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