Branchen

BFSG für Immobilienmakler: Expose-Portale und Webseiten barrierefrei machen

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Warum Makler-Webseiten betroffen sind

Immobilienmakler bieten digitale Dienstleistungen an: Online-Exposés, virtuelle Rundgänge, Kontaktformulare für Besichtigungsanfragen und Finanzierungsrechner. All diese Funktionen müssen nach BFSG barrierefrei sein. Besonders virtuelle 3D-Rundgänge und eingebettete Karten sind häufige Problemstellen.

Rechtliche Grundlage: §1 BFSG und digitale Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Gemäß §1 Abs. 2 BFSG fallen „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ unter die Barrierefreiheitspflicht. Dazu zählen ausdrücklich Webseiten und Apps, über die Verträge geschlossen oder Dienstleistungen vermittelt werden.

Für Immobilienmakler bedeutet das konkret: Sobald du über deine Webseite Objekte präsentierst, Besichtigungstermine buchbar machst oder Kontaktformulare für Kaufinteressenten anbietest, erbringst du eine digitale Dienstleistung im Sinne des §1 BFSG. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus §3 Abs. 2 BFSG in Verbindung mit der BFSGV (Barrierefreiheitsstärkungsgesetzverordnung), die auf die EN 301 549 und damit indirekt auf die WCAG 2.1 Level AA verweist.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen zum BFSG wende dich an eine spezialisierte Kanzlei. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Welche Bereiche einer Makler-Webseite betroffen sind

Eine typische Immobilienmakler-Webseite enthält zahlreiche Elemente, die unter die Barrierefreiheitspflicht fallen:

Die größten Fehler auf Immobilien-Webseiten

Die häufigsten Barrierefreiheits-Verstöße auf Makler-Seiten lassen sich in fünf Kategorien einteilen:

1. Objektfotos ohne Alt-Texte: Screenreader können die Wohnung nicht beschreiben. Gemäß WCAG SC 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) braucht jedes informative Bild einen beschreibenden Alternativtext. Statt alt="IMG_4523.jpg" muss es heißen: alt="Helles Wohnzimmer mit Parkettboden und Südbalkon, ca. 28 m²". Lies dazu unseren Leitfaden zu Alt-Texten.

2. Eingebettete PDF-Exposés ohne Textalternative: Viele Makler bieten Objektinformationen ausschließlich als PDF an. Wenn diese PDFs nicht barrierefrei getaggt sind, können Screenreader den Inhalt nicht vorlesen. Stelle die wichtigsten Informationen zusätzlich als HTML-Text auf der Seite bereit. Unser Artikel zu barrierefreien PDFs zeigt dir, wie du Exposé-PDFs richtig erstellst.

3. Bildergalerien nur per Maus bedienbar: Lightbox-Galerien müssen gemäß WCAG SC 2.1.1 (Tastatur) vollständig per Tastatur navigierbar sein – Blättern mit Pfeiltasten, Schließen mit Escape.

4. Grundrisse nur als Bild: Ein Grundriss als Rasterbild ohne Textbeschreibung ist für blinde Nutzer wertlos. Ergänze mindestens eine textliche Raumbeschreibung: „3-Zimmer-Wohnung, 78 m²: Flur führt zu Wohnzimmer (28 m², Südbalkon), Küche (12 m²), Schlafzimmer (16 m²), Kinderzimmer (14 m²), Bad (8 m²).“

5. Kontaktformulare mit fehlenden Labels: Pflichtfelder müssen gemäß WCAG SC 3.3.2 (Labels oder Anweisungen) programmatisch als solche erkennbar sein (aria-required="true"). Fehlermeldungen brauchen klare Beschreibungen gemäß SC 3.3.1 (Fehlererkennung). Mehr dazu in unserem Formular-Guide.

⚠️
Ist deine Webseite betroffen? Kostenloser BFSG-Schnellcheck – Ergebnis in 30 Sekunden.
Jetzt prüfen →

Barrierefreie Exposés erstellen – Schritt für Schritt

Ein barrierefreies Online-Exposé folgt einem klaren Aufbau. Hier die wichtigsten Schritte:

Schritt 1 – Objektbeschreibung als HTML-Text: Stelle alle wesentlichen Informationen (Lage, Größe, Zimmeranzahl, Ausstattung, Preis) als strukturierten HTML-Text auf der Seite bereit – nicht nur als PDF-Download. Nutze semantische Überschriften (<h2>, <h3>) für Abschnitte wie „Lage“, „Ausstattung“ und „Energieausweis“.

Schritt 2 – Fotos mit aussagekräftigen Alt-Texten: Nicht alt="Wohnung", sondern alt="Helles Wohnzimmer mit Parkettboden und Südbalkon, ca. 28 m²". Jedes Foto, das relevante Informationen über das Objekt vermittelt, braucht einen beschreibenden Alt-Text gemäß WCAG SC 1.1.1. Rein dekorative Bilder (z.B. ein Trennbild) erhalten alt="". Mehr Tipps findest du in unserem Alt-Text-Ratgeber.

Schritt 3 – Grundrisse zugänglich machen: Grundrisse als Rasterbild sind für blinde Nutzer nicht lesbar. Ergänze eine textliche Raumbeschreibung direkt unter dem Grundriss: „3-Zimmer-Wohnung, 78 m²: Eingangsflur führt links zum Wohnzimmer (28 m², Südbalkon), geradeaus zur Küche (12 m²), rechts zu Schlafzimmer (16 m²) und Kinderzimmer (14 m²). Bad (8 m²) rechts neben der Küche.“

Schritt 4 – Bildergalerie per Tastatur bedienbar: Die Lightbox muss gemäß WCAG SC 2.1.1 (Tastatur) vollständig ohne Maus bedienbar sein: Blättern mit Pfeiltasten, Schließen mit Escape, Fokus-Management beim Öffnen und Schließen. Nutze role="dialog" und aria-label für die modale Ansicht.

Schritt 5 – PDF-Exposé zusätzlich bereitstellen: Wenn du PDF-Downloads anbietest, stelle sicher, dass die PDFs getaggt sind (Lesereihenfolge, Alt-Texte, Lesezeichen). Unser PDF-Leitfaden erklärt den Prozess im Detail.

Virtuelle Besichtigungen barrierefrei gestalten

360°-Rundgänge und 3D-Modelle (z.B. über Matterport) sind ein starkes Verkaufsargument – aber sie stellen eine der größten Barrierefreiheits-Herausforderungen dar. Die meisten 3D-Viewer sind für Screenreader unzugänglich und erfordern präzise Mausbewegungen.

Lösung: Biete eine gleichwertige Textalternative an. Für jeden Raum im virtuellen Rundgang erstellst du eine textliche Beschreibung: Raumgröße, Ausstattung, Lichtverhältnisse, Bodenbelag, Ausblick. Das erfüllt WCAG SC 1.1.1 und hilft auch Nutzern mit langsamer Internetverbindung.

Zusätzliche Tipps für virtuelle Besichtigungen:

Kontaktformulare für Makler-Webseiten

Besichtigungsanfragen, Bewertungsformulare und Rückruf-Bitten sind Kernfunktionen jeder Makler-Webseite. Häufige Fehler und ihre Lösungen:

Unser ausführlicher Formular-Guide zeigt dir alle Details.

Drittanbieter-Portale: ImmoScout, Immowelt & Co.

Wenn du deine Objekte auf ImmoScout24 oder Immowelt einstellst, ist der Portal-Betreiber für die Plattform-Barrierefreiheit verantwortlich. Aber: Deine eigene Makler-Webseite musst du selbst konform machen.

Vorsicht bei eingebetteten Widgets: Manche Makler binden ImmoScout- oder Immowelt-Widgets direkt auf ihrer Seite ein (z.B. Objekt-Slider, Suchmasken). Prüfe, ob diese Widgets tastaturbedíenbar und screenreader-kompatibel sind. Wenn nicht, bist du als Webseitenbetreiber in der Pflicht – nicht der Widget-Anbieter.

Tipp: Nutze den bf-check Scanner, um deine Seite inklusive eingebetteter Widgets auf Barrierefreiheit zu prüfen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Hier die typischen Stolperfallen, die wir bei Makler-Webseiten immer wieder sehen:

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes Objektfoto einen Alt-Text haben?
Ja. Gemäß WCAG SC 1.1.1 braucht jedes Bild, das Information vermittelt, einen beschreibenden Alt-Text. Beschreibe den Raum, die Größe und besondere Merkmale. Bei rein dekorativen Bildern reicht alt="".
Was ist mit 360°-Rundgängen?
Virtuelle Rundgänge sind schwer vollständig barrierefrei zu machen. Die beste Lösung: Biete eine textliche Raum-für-Raum-Beschreibung als gleichwertige Alternative an. So erfüllst du WCAG SC 1.1.1.
Sind ImmoScout24- oder Immowelt-Widgets auf meiner Seite mein Problem?
Ja. Wenn du Widgets von Drittanbietern auf deiner eigenen Webseite einbindest, bist du als Webseitenbetreiber für deren Barrierefreiheit verantwortlich. Prüfe eingebettete Widgets mit dem bf-check Scanner auf Tastaturbedíenbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.
Müssen PDF-Exposés barrierefrei sein?
Ja. PDF-Exposés müssen getaggt sein (Lesereihenfolge, Alt-Texte für Bilder, Lesezeichen). Zusätzlich empfehlen wir, die Kerninformationen auch als HTML-Text auf der Seite bereitzustellen – das ist für Screenreader zuverlässiger als jedes PDF.
Wie beschreibe ich Grundrisse für blinde Nutzer?
Ergänze unter dem Grundriss-Bild eine textliche Beschreibung der Raumaufteilung: Welche Räume gibt es, wie groß sind sie, wie liegen sie zueinander? Beispiel: „Vom Flur links Wohnzimmer 28 m² mit Südbalkon, geradeaus Küche 12 m².“
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Gemäß §32 BFSG können Marktüberwachungsbehörden Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
Gilt das BFSG auch für kleine Maklerbüros?
Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz – aber nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte (§2 Abs. 4 BFSG). Auch kleine Büros sollten prüfen, ob sie unter diese Ausnahme fallen.

Weiterlesen

Branchen
BFSG für Fotografen
Branchen
BFSG für Vereine und NGOs
Leitfaden
BFSG 2025: Der komplette Leitfaden

Ist deine Webseite BFSG-konform?

Finde es in 30 Sekunden heraus – kostenloser Schnellcheck mit sofortigem Ergebnis.

Jetzt kostenlos prüfen →
BFSG-Pflicht seit Juni 2025 – Ist deine Seite konform? Kostenlos prüfen
Seit Juni 2025 Pflicht

Warte – deine Webseite könnte gegen das BFSG verstoßen

Abmahnungen bis 5.000 €, Bußgelder bis 100.000 €. Unser kostenloser Scan zeigt dir in 30 Sekunden ob du betroffen bist.

Jetzt kostenlos scannen →