Online-Banking, Versicherungsportale, Fintech-Apps – das BFSG und die EAA treffen den Finanzsektor mit voller Wucht.
Finanz-Webseite jetzt prüfen →Finanzdienstleistungen sind im BFSG und im European Accessibility Act (EAA) explizit genannt. Online-Banking, Kreditanträge, Versicherungsrechner, Depotübersichten – alles muss barrierefrei sein. Die Anforderungen sind besonders hoch: Finanzprodukte sind YMYL-Inhalte (Your Money Your Life), bei denen Fehler direkte finanzielle Konsequenzen haben. Gleichzeitig sind Finanz-Webseiten oft hochkomplex: Tabellen, Charts, Multi-Step-Formulare und Echtzeit-Kurse.
Slider für Kreditsumme/Laufzeit, interaktive Tarifrechner – oft rein mausgesteuert. Für Tastatur- und Screenreader-Nutzer komplett unbedienbar.
Umsatzlisten, Depotübersichten, Transaktionshistorie: Ohne <th>-Header und scope-Attribute sind tabellarische Finanzdaten für Screenreader ein Datenbrei.
Versicherungsbedingungen, Kreditverträge und Produktinformationsblätter als Bild-PDFs – für Screenreader komplett unlesbar.
Kreditanträge über 5-8 Schritte ohne aria-Landmarks, ohne Schritt-Anzeige und ohne Möglichkeit, zur Zusammenfassung zu springen.
Bildbasierte Captchas und SMS-TAN ohne Audio-Alternative schließen Nutzer mit Sehbehinderung komplett aus.
Finanzdienstleistungen sind im BFSG § 1 Abs. 3 Nr. 4 explizit genannt. Die BaFin und die Marktüberwachungsbehörden haben den Finanzsektor als Schwerpunkt identifiziert. Gleichzeitig sind Verbraucherschutz-Verbände besonders aktiv bei Finanzprodukten. Das Risiko: Nicht nur Bußgelder bis 100.000 EUR, sondern auch Reputationsschäden bei einer Bank oder Versicherung wiegen besonders schwer. Barrierefreie Finanzprodukte sind zudem ein Wettbewerbsvorteil: 10 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland brauchen auch Bankkonten, Versicherungen und Altersvorsorge.
Prüfe Login-Seite, Online-Banking-Dashboard, Antragsformulare und Produktseiten separat – jeder Bereich hat eigene Barrierefreiheits-Anforderungen. Unser Scanner analysiert 15 WCAG-2.1-AA-Kriterien und zeigt pro Fehler den exakten Fix. Für Finanzdienstleister empfehlen wir zusätzlich ein manuelles Audit kritischer Pfade (Kontoeröffnung, Überweisungen, Vertragsabschluss).
Ja. BFSG § 1 Abs. 3 Nr. 4 nennt Finanzdienstleistungen für Verbraucher explizit. Dazu gehören: Zahlungskonten, Kreditverträge, Versicherungsdienstleistungen und Anlageprodukte.
Ja. Online-Banking ist eine digitale Finanzdienstleistung und fällt vollständig unter das BFSG. Alle Funktionen – Login, Überweisung, Kontoauszug, TAN-Verfahren – müssen barrierefrei sein.
Ja. Das BFSG und die EAA gelten für Webseiten UND mobile Apps gleichermaßen. Apps müssen zusätzlich die Accessibility-Features des Betriebssystems (VoiceOver, TalkBack) unterstützen.
Die Frist war der 28. Juni 2025. Wer noch nicht konform ist, ist bereits in Verzug. Für bestehende Verträge gilt eine Übergangsfrist bis Juni 2030 – aber neue digitale Produkte müssen sofort konform sein.
Kostenloser Scan, 15 WCAG-Kriterien, Ergebnis in 30 Sekunden.
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