BFSG für Ärzte und Praxen: Muss meine Praxis-Webseite barrierefrei sein?
Gilt das BFSG für Arztpraxen?
Das BFSG betrifft nach §1 Abs. 2 und 3 BFSG alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Sobald eine Arztpraxis Online-Terminbuchung, ein Patientenportal oder digitale Rezeptbestellung anbietet, fallen diese Dienste unter das Gesetz. Rein informative Webseiten ohne interaktive Elemente sind weniger streng reguliert, aber auch hier gelten grundlegende Barrierefreiheits-Standards nach den WCAG 2.1 Level AA-Richtlinien.
Besonders heikel: Praxen, die über Doctolib, Jameda oder eigene Systeme Termine anbieten, müssen sicherstellen, dass der gesamte Buchungsprozess barrierefrei ist. Das gilt auch für eingebettete Widgets von Drittanbietern -- die Verantwortung bleibt beim Praxisbetreiber.
Wichtig zu wissen: Praxis-Webseiten sind YMYL-Inhalte (Your Money or Your Life). Google stuft Gesundheitsinformationen als besonders sensibel ein. Barrierefreiheit ist hier nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein SEO-Faktor und ein ethisches Muss -- Patienten mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Zugang zu Gesundheitsinformationen.
Kleinstunternehmer-Ausnahme: Gilt sie für meine Praxis?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind nach §2 Nr. 17 BFSG von einigen Dienstleistungspflichten ausgenommen. Viele Einzelpraxen und kleine Gemeinschaftspraxen fallen in diese Kategorie. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.
Aber: Die Ausnahme schützt nicht vor allem. Grundsätzliche Barrierefreiheit wird auch von Kleinstunternehmen erwartet. Und: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen über das UWG sind auch für Kleinstunternehmen möglich. Eine nicht barrierefreie Webseite mit Online-Terminbuchung kann von einem Wettbewerber oder Verband abgemahnt werden -- unabhängig von der Unternehmensgröße.
Unsere Empfehlung: Selbst wenn du formal ausgenommen bist, setze die Grundlagen um -- Alt-Texte (WCAG SC 1.1.1), Kontraste (SC 1.4.3), Formular-Labels (SC 3.3.2) und Tastatur-Bedienbarkeit (SC 2.1.1). Der Aufwand ist gering, der Schutz erheblich.
Die häufigsten Probleme auf Praxis-Webseiten
Praxis-Webseiten haben typische Barrierefreiheits-Probleme, die sich branchenspezifisch wiederholen:
- Kontrastprobleme bei Farbschemata -- helles Blau auf Weiß ist ein Klassiker im Medizinbereich. Nach WCAG SC 1.4.3 muss das Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 betragen
- Fehlende Alt-Texte bei Team-Fotos und Praxisbildern (SC 1.1.1) -- gerade Team-Fotos sind für Patienten relevant, die sich vorab über die Praxis informieren
- Nicht per Tastatur bedienbare Terminkalender-Widgets (SC 2.1.1) -- eingebettete Doctolib-, Samedi- oder Arzt-direkt-Widgets sind oft nicht vollständig per Tastatur navigierbar
- PDFs ohne Barrierefreiheit (SC 1.1.1, SC 1.3.1) -- Hygiene-Infos, Anamnesebögen, Patientenaufklärungen liegen oft als nicht-taggte PDFs vor
- Formulare ohne korrekte Labels (SC 1.3.1, SC 3.3.2) -- Kontaktformulare und Anamnesebögen online müssen korrekt beschriftet sein
- Fehlende Fehleridentifikation (SC 3.3.1) -- wenn ein Patient im Formular etwas falsch ausfüllt, muss die Fehlermeldung klar und verständlich sein
Patientenportal und Terminbuchung barrierefrei gestalten
Patientenportale sind der kritischste Bereich auf Praxis-Webseiten. Hier werden sensible Gesundheitsdaten eingegeben, Termine gebucht und Befunde abgerufen. Die WCAG-Anforderungen sind entsprechend streng:
Terminbuchung: Der gesamte Buchungsprozess muss per Tastatur bedienbar sein (SC 2.1.1). Kalender-Widgets müssen mit ARIA-Attributen versehen sein (SC 4.1.2), damit Screenreader das ausgewählte Datum korrekt vorlesen. Zeitslots müssen auch ohne Farbe unterscheidbar sein (SC 1.4.1).
Rezeptbestellung: Online-Formulare für Rezeptbestellungen brauchen beschreibende Labels, Fehlermeldungen in Klartext und eine Bestätigungsseite, die den Bestellstatus per Screenreader vermittelt (SC 4.1.3 Statusmeldungen).
Notfall-Informationen: Notfallnummern und Bereitschaftsdienst-Infos müssen prominent platziert, kontrastreich und auch per Screenreader sofort auffindbar sein. Verstecke Notfall-Infos niemals hinter Akkordeons oder Tabs -- sie müssen direkt sichtbar sein.
Wenn du Drittanbieter-Software einsetzt (Doctolib, Samedi, TK-Arztportal): Fordere vom Anbieter ein VPAT (Voluntary Product Accessibility Template) oder eine Barrierefreiheitserklärung an. Dokumentiere die Anfrage -- falls der Anbieter keine barrierefreie Lösung liefert, ist das ein wichtiges Argument bei einer Prüfung.
Was Praxen jetzt tun sollten: Schritt-für-Schritt
Schritt 1 -- Status ermitteln: Prüfe deine Webseite mit dem bf-check.de Scanner. Der Report zeigt dir die konkreten WCAG-Verstöße priorisiert nach Schwere.
Schritt 2 -- Quick Wins umsetzen: Alt-Texte für alle Bilder ergänzen (SC 1.1.1), Kontraste korrigieren (SC 1.4.3), Formulare mit Labels versehen (SC 3.3.2). Das sind typisch 2-4 Stunden Arbeit für einen Webdesigner.
Schritt 3 -- Drittanbieter prüfen: Bei Terminbuchungs-Widgets, Chat-Tools und Patientenportalen beim Anbieter nach WCAG-Konformität fragen. Dokumentiere die Kommunikation.
Schritt 4 -- PDFs barrierefreier machen: Erstelle Anamnesebögen und Patienteninfos als barrierefreie PDFs (mit Tags, Alt-Texten, korrekter Lesereihenfolge) oder biete HTML-Alternativen an.
Schritt 5 -- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Stelle eine ehrliche Erklärung auf deine Webseite. Ein "teilweise konform" mit konkretem Maßnahmenplan ist rechtlich sauberer als gar keine Erklärung. Wie das geht, erklärt unser Artikel zur BFSG-Konformität im Gesundheitsbereich.
Schritt 6 -- Regelmäßig nachprüfen: Jedes Praxis-Software-Update, jede neue Seite oder jedes neue Widget kann Barrieren einführen. Plane halbjährliche Checks ein.
Sonderfall: Telemedizin und E-Rezept
Telemedizin-Plattformen und E-Rezept-Dienste fallen eindeutig unter das BFSG. Hier gelten strenge Anforderungen: Videokonferenz-Tools müssen Untertitel unterstützen (WCAG SC 1.2.4), E-Rezept-Formulare müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein (SC 2.1.1), und Patienteninformationen müssen in leicht verständlicher Sprache verfügbar sein (SC 3.1.5 empfohlen).
Besonders bei Videosprechstunden ist die Barrierefreiheit komplex: Der Patient muss die Plattform ohne Maus bedienen können, der Video-Stream braucht alternative Zugangswege für gehörlose Patienten, und Chatfunktionen müssen mit Screenreadern kompatibel sein (SC 4.1.2).
Vergleich: Praxis-Webseite vs. Zahnarzt-Webseite
Ärzte und Zahnärzte stehen vor ähnlichen Herausforderungen, aber es gibt Unterschiede. Zahnarztpraxen nutzen häufiger 3D-Visualisierungen (Behandlungsvorschauen), die besondere Alt-Text-Anforderungen haben. Allgemeinmediziner-Webseiten haben dagegen oft mehr Textinhalte und PDF-Downloads.
Gemeinsam ist beiden: Terminbuchungs-Widgets sind der häufigste Stolperstein, und die YMYL-Einstufung durch Google macht Barrierefreiheit zum doppelten Hebel -- rechtlich und für die Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen zur BFSG-Pflicht für Arztpraxen wende dich an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Stand: April 2026.
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