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BFSG für Ärzte und Praxen: Muss meine Praxis-Webseite barrierefrei sein?

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Gilt das BFSG für Arztpraxen?

Das BFSG betrifft nach §1 Abs. 2 und 3 BFSG alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Sobald eine Arztpraxis Online-Terminbuchung, ein Patientenportal oder digitale Rezeptbestellung anbietet, fallen diese Dienste unter das Gesetz. Rein informative Webseiten ohne interaktive Elemente sind weniger streng reguliert, aber auch hier gelten grundlegende Barrierefreiheits-Standards nach den WCAG 2.1 Level AA-Richtlinien.

Besonders heikel: Praxen, die über Doctolib, Jameda oder eigene Systeme Termine anbieten, müssen sicherstellen, dass der gesamte Buchungsprozess barrierefrei ist. Das gilt auch für eingebettete Widgets von Drittanbietern -- die Verantwortung bleibt beim Praxisbetreiber.

Wichtig zu wissen: Praxis-Webseiten sind YMYL-Inhalte (Your Money or Your Life). Google stuft Gesundheitsinformationen als besonders sensibel ein. Barrierefreiheit ist hier nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein SEO-Faktor und ein ethisches Muss -- Patienten mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Zugang zu Gesundheitsinformationen.

Kleinstunternehmer-Ausnahme: Gilt sie für meine Praxis?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind nach §2 Nr. 17 BFSG von einigen Dienstleistungspflichten ausgenommen. Viele Einzelpraxen und kleine Gemeinschaftspraxen fallen in diese Kategorie. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Aber: Die Ausnahme schützt nicht vor allem. Grundsätzliche Barrierefreiheit wird auch von Kleinstunternehmen erwartet. Und: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen über das UWG sind auch für Kleinstunternehmen möglich. Eine nicht barrierefreie Webseite mit Online-Terminbuchung kann von einem Wettbewerber oder Verband abgemahnt werden -- unabhängig von der Unternehmensgröße.

Unsere Empfehlung: Selbst wenn du formal ausgenommen bist, setze die Grundlagen um -- Alt-Texte (WCAG SC 1.1.1), Kontraste (SC 1.4.3), Formular-Labels (SC 3.3.2) und Tastatur-Bedienbarkeit (SC 2.1.1). Der Aufwand ist gering, der Schutz erheblich.

Die häufigsten Probleme auf Praxis-Webseiten

Praxis-Webseiten haben typische Barrierefreiheits-Probleme, die sich branchenspezifisch wiederholen:

Patientenportal und Terminbuchung barrierefrei gestalten

Patientenportale sind der kritischste Bereich auf Praxis-Webseiten. Hier werden sensible Gesundheitsdaten eingegeben, Termine gebucht und Befunde abgerufen. Die WCAG-Anforderungen sind entsprechend streng:

Terminbuchung: Der gesamte Buchungsprozess muss per Tastatur bedienbar sein (SC 2.1.1). Kalender-Widgets müssen mit ARIA-Attributen versehen sein (SC 4.1.2), damit Screenreader das ausgewählte Datum korrekt vorlesen. Zeitslots müssen auch ohne Farbe unterscheidbar sein (SC 1.4.1).

Rezeptbestellung: Online-Formulare für Rezeptbestellungen brauchen beschreibende Labels, Fehlermeldungen in Klartext und eine Bestätigungsseite, die den Bestellstatus per Screenreader vermittelt (SC 4.1.3 Statusmeldungen).

Notfall-Informationen: Notfallnummern und Bereitschaftsdienst-Infos müssen prominent platziert, kontrastreich und auch per Screenreader sofort auffindbar sein. Verstecke Notfall-Infos niemals hinter Akkordeons oder Tabs -- sie müssen direkt sichtbar sein.

Wenn du Drittanbieter-Software einsetzt (Doctolib, Samedi, TK-Arztportal): Fordere vom Anbieter ein VPAT (Voluntary Product Accessibility Template) oder eine Barrierefreiheitserklärung an. Dokumentiere die Anfrage -- falls der Anbieter keine barrierefreie Lösung liefert, ist das ein wichtiges Argument bei einer Prüfung.

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Was Praxen jetzt tun sollten: Schritt-für-Schritt

Schritt 1 -- Status ermitteln: Prüfe deine Webseite mit dem bf-check.de Scanner. Der Report zeigt dir die konkreten WCAG-Verstöße priorisiert nach Schwere.

Schritt 2 -- Quick Wins umsetzen: Alt-Texte für alle Bilder ergänzen (SC 1.1.1), Kontraste korrigieren (SC 1.4.3), Formulare mit Labels versehen (SC 3.3.2). Das sind typisch 2-4 Stunden Arbeit für einen Webdesigner.

Schritt 3 -- Drittanbieter prüfen: Bei Terminbuchungs-Widgets, Chat-Tools und Patientenportalen beim Anbieter nach WCAG-Konformität fragen. Dokumentiere die Kommunikation.

Schritt 4 -- PDFs barrierefreier machen: Erstelle Anamnesebögen und Patienteninfos als barrierefreie PDFs (mit Tags, Alt-Texten, korrekter Lesereihenfolge) oder biete HTML-Alternativen an.

Schritt 5 -- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Stelle eine ehrliche Erklärung auf deine Webseite. Ein "teilweise konform" mit konkretem Maßnahmenplan ist rechtlich sauberer als gar keine Erklärung. Wie das geht, erklärt unser Artikel zur BFSG-Konformität im Gesundheitsbereich.

Schritt 6 -- Regelmäßig nachprüfen: Jedes Praxis-Software-Update, jede neue Seite oder jedes neue Widget kann Barrieren einführen. Plane halbjährliche Checks ein.

Sonderfall: Telemedizin und E-Rezept

Telemedizin-Plattformen und E-Rezept-Dienste fallen eindeutig unter das BFSG. Hier gelten strenge Anforderungen: Videokonferenz-Tools müssen Untertitel unterstützen (WCAG SC 1.2.4), E-Rezept-Formulare müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein (SC 2.1.1), und Patienteninformationen müssen in leicht verständlicher Sprache verfügbar sein (SC 3.1.5 empfohlen).

Besonders bei Videosprechstunden ist die Barrierefreiheit komplex: Der Patient muss die Plattform ohne Maus bedienen können, der Video-Stream braucht alternative Zugangswege für gehörlose Patienten, und Chatfunktionen müssen mit Screenreadern kompatibel sein (SC 4.1.2).

Vergleich: Praxis-Webseite vs. Zahnarzt-Webseite

Ärzte und Zahnärzte stehen vor ähnlichen Herausforderungen, aber es gibt Unterschiede. Zahnarztpraxen nutzen häufiger 3D-Visualisierungen (Behandlungsvorschauen), die besondere Alt-Text-Anforderungen haben. Allgemeinmediziner-Webseiten haben dagegen oft mehr Textinhalte und PDF-Downloads.

Gemeinsam ist beiden: Terminbuchungs-Widgets sind der häufigste Stolperstein, und die YMYL-Einstufung durch Google macht Barrierefreiheit zum doppelten Hebel -- rechtlich und für die Sichtbarkeit in Suchmaschinen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen zur BFSG-Pflicht für Arztpraxen wende dich an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Stand: April 2026.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich als Einzelpraxis vom BFSG betroffen?
Wenn du weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. EUR Umsatz hast, giltst du nach §2 Nr. 17 BFSG als Kleinstunternehmen und bist teilweise von Dienstleistungspflichten ausgenommen. Aber: Grundlegende Standards (Kontraste, Alt-Texte, Tastatur-Bedienbarkeit) solltest du trotzdem einhalten -- auch um Abmahnrisiken über das UWG zu minimieren.
Was kostet eine barrierefreie Praxis-Webseite?
Die meisten Fixes kosten wenig bis nichts. Alt-Texte, Kontrast-Korrekturen und Label-Ergänzungen kann jeder Webdesigner in 2-4 Stunden umsetzen. Ein BFSG-Check bei bf-check.de ist im Basis-Scan kostenlos. Das steht in keinem Verhältnis zu möglichen Abmahnkosten von 1.500-5.000 EUR.
Muss auch mein Online-Terminkalender barrierefrei sein?
Ja, wenn er Teil deines digitalen Angebots ist. Der Buchungsprozess muss per Tastatur bedienbar (SC 2.1.1) und für Screenreader zugänglich sein (SC 4.1.2). Frage bei deinem Anbieter (Doctolib, Samedi etc.) nach einem VPAT oder einer Barrierefreiheitserklärung und dokumentiere die Anfrage.
Sind PDF-Anamnesebögen auch betroffen?
Ja. PDFs, die auf der Webseite zum Download angeboten werden, müssen barrierefrei sein (SC 1.1.1, SC 1.3.1). Das bedeutet: korrekte Tags, Alt-Texte für Bilder im PDF, logische Lesereihenfolge. Alternativ kannst du ein barrierefreies HTML-Formular als Alternative anbieten.
Wer haftet wenn das Terminbuchungs-Widget eines Drittanbieters nicht barrierefrei ist?
Die Verantwortung liegt beim Praxisbetreiber, nicht beim Widget-Anbieter. Du bist dafür verantwortlich, dass deine gesamte Webseite barrierefrei ist -- auch eingebettete Drittanbieter-Inhalte. Dokumentiere Anfragen an den Anbieter als Nachweis deiner Bemühungen.
Müssen Notfall-Informationen besonders barrierefrei sein?
Notfallnummern und Bereitschaftsdienst-Infos müssen prominent, kontrastreich und sofort auffindbar sein. Verstecke sie niemals hinter Akkordeons oder Tabs. Für Screenreader-Nutzer sollten sie als erstes Element im Hauptinhalt erreichbar sein.
Gilt das BFSG auch für Videosprechstunden?
Ja. Telemedizin-Plattformen fallen als digitale Dienstleistung unter das BFSG. Videokonferenz-Tools müssen für gehörlose Patienten Untertitel unterstützen (SC 1.2.4), und die Buchungs- und Anmeldeoberfläche muss per Tastatur bedienbar sein.

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