WCAG-Konformitätsstufen A, AA, AAA: Was fordert das BFSG?
Die drei WCAG-Level sind kein Qualitätssiegel, sondern beschreiben den Grad der Zugänglichkeit. Level A deckt die absoluten Grundlagen ab – ohne Level A ist eine Seite für viele Nutzer komplett unbenutzbar. Level AA erweitert den Schutz erheblich (Kontraste, Reflow, Tastaturbedienbarkeit). Level AAA geht noch weiter, ist aber nicht als allgemeine Anforderung gedacht, da manche AAA-Kriterien für bestimmte Inhalte nicht umsetzbar sind.
Level A: Das absolute Minimum
Level A umfasst 30 Erfolgskriterien (in WCAG 2.1). Sie adressieren die fundamentalsten Barrieren:
• Alt-Texte für Bilder (1.1.1)
• Untertitel für voraufgezeichnete Videos (1.2.2)
• Info und Beziehungen programmatisch bestimmbar (1.3.1)
• Tastaturbedienbarkeit (2.1.1)
• Keine Tastaturfalle (2.1.2)
• Seitentitel vorhanden (2.4.2)
• Linkzweck erkennbar (2.4.4)
• Sprache der Seite angegeben (3.1.1)
Ein Level-A-Verstoß bedeutet: Eine grundlegende Funktion der Seite ist für bestimmte Nutzergruppen komplett gesperrt. Level-A-Verstöße sollten immer höchste Priorität haben.
Level AA: Der gesetzliche Standard
Level AA umfasst zusätzlich 20 Erfolgskriterien (WCAG 2.1) und ist die Stufe, die das BFSG über die EN 301 549 fordert. Die wichtigsten AA-Kriterien:
• Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 für Text (1.4.3)
• Textgröße auf 200 % skalierbar (1.4.4)
• Reflow bei 400 % ohne horizontales Scrollen (1.4.10)
• Text-Abstände anpassbar (1.4.12)
• Mehrere Navigationswege (2.4.5)
• Überschriften und Labels beschreibend (2.4.6)
• Sichtbarer Fokusindikator (2.4.7)
• Sprache einzelner Abschnitte (3.1.2)
• Name, Rolle, Wert für UI-Komponenten (4.1.2)
Wer BFSG-konform sein will, muss alle Level-A- UND Level-AA-Kriterien erfüllen.
Level AAA: Über die Pflicht hinaus
Level AAA umfasst 28 weitere Erfolgskriterien (WCAG 2.1). Beispiele:
• Kontrasterhöhung auf 7:1 (1.4.6)
• Gebärdensprache für voraufgezeichnete Medien (1.2.6)
• Lesezeitalternativen für Texte auf Sekundarstufe-II-Niveau (3.1.5)
• Keine Zeitlimits (2.2.3)
• Keine Unterbrechungen (2.2.4)
Die WCAG selbst stellen klar, dass Level AAA nicht als allgemeine Anforderung für ganze Websites gedacht ist, da einige Kriterien für bestimmte Inhalte nicht erfüllbar sind. Dennoch lohnt es sich, einzelne AAA-Kriterien gezielt umzusetzen, wenn die Zielgruppe dies erfordert – z. B. erhöhte Kontraste für eine Seniorenplattform.
Was genau fordert das BFSG?
Das BFSG verweist auf die harmonisierte Norm EN 301 549, die wiederum die WCAG 2.1 Level AA als Referenz nimmt. Das bedeutet: Alle Level-A- und Level-AA-Kriterien müssen erfüllt werden. Die EN 301 549 enthält zusätzlich Anforderungen, die über die WCAG hinausgehen – etwa für Echtzeit-Kommunikation, Hardware-Produkte und Nicht-Web-Software. Für Websites und Web-Apps sind die WCAG 2.1 AA der zentrale Maßstab. Seit 2023 gibt es die WCAG 2.2 mit 9 neuen Kriterien (6 auf AA-Level), die jedoch noch nicht formal in die EN 301 549 übernommen wurden. Wer zukunftssicher sein will, orientiert sich bereits jetzt an WCAG 2.2 AA.
Praktische Empfehlung zur Priorisierung
Für den Weg zur BFSG-Konformität empfehlen wir:
1. Zuerst Level A: Beseitigen Sie alle Level-A-Verstöße – sie verursachen die schwersten Barrieren.
2. Dann Level AA: Arbeiten Sie systematisch die AA-Kriterien ab.
3. Optional Level AAA: Prüfen Sie, welche AAA-Kriterien für Ihre Zielgruppe relevant sind (z. B. erhöhte Kontraste, Leichte Sprache).
bf-check kennzeichnet jeden Verstoß mit seinem Level, sodass Sie die Reihenfolge klar erkennen. Beachten Sie: WCAG-Konformität auf Level AA setzt die Erfüllung aller Level-A-Kriterien voraus – Sie können nicht AA-konform sein, ohne auch A-konform zu sein.
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