Recht

European Accessibility Act (EAA): Die EU-Richtlinie hinter dem BFSG

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

EAA und BFSG: Der Zusammenhang

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist Deutschlands Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, dem European Accessibility Act (EAA). Alle 27 EU-Mitgliedstaaten mussten bis zum 28. Juni 2025 nationale Gesetze erlassen. Das bedeutet: Ähnliche Regeln gelten in Österreich (BaFG), Frankreich (Loi n° 2023-171), den Niederlanden und allen anderen EU-Ländern.

Der EAA wurde am 17. April 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet und im Amtsblatt L 151 veröffentlicht. Ziel der Richtlinie: Einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen im europäischen Binnenmarkt, damit Unternehmen nicht 27 unterschiedliche nationale Regelungen befolgen müssen und Menschen mit Behinderungen überall gleichberechtigten Zugang erhalten.

Wichtig: Der EAA ist eine Richtlinie, kein direkt geltendes EU-Recht. Jeder Mitgliedstaat muss ihn in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat dies mit dem BFSG getan (§ 1 BFSG definiert den Anwendungsbereich). Das Verhältnis ist also: EAA = EU-Rahmen → BFSG = deutsche Umsetzung.

EU-Richtlinie 2019/882 im Detail: Was der EAA regelt

Der EAA definiert Barrierefreiheitsanforderungen für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen. Art. 2 EAA listet den Anwendungsbereich auf:

Art. 4 EAA: Die konkreten Anforderungen

Artikel 4 der Richtlinie legt fest, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust nutzbar sind. Für Webseiten und Apps verweist die Richtlinie auf Anhang I Abschnitt III, der folgende Prinzipien vorschreibt:

EN 301 549: Die harmonisierte Norm

Für die technische Umsetzung verweist der EAA auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Diese Norm übernimmt die WCAG 2.1 Level AA vollständig und ergänzt zusätzliche Anforderungen für:

Wer die 50 Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Level AA erfüllt, erfüllt den Webseiten-Teil der EN 301 549. Allerdings sollten Webseitenbetreiber auch die zusätzlichen Anforderungen an Dokumente (PDFs) und eingebettete Software-Komponenten prüfen.

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Zeitplan: Wann trat was in Kraft?

Der EAA folgt einem gestaffelten Zeitplan:

Seit Juni 2025 ist die Pflicht also aktiv. Wer jetzt noch nicht BFSG-konform ist, riskiert bereits Bußgelder und Abmahnungen.

EAA-Umsetzung in anderen EU-Ländern: Ein Vergleich

Obwohl alle Länder dieselbe Richtlinie umsetzen, gibt es Unterschiede in der nationalen Ausgestaltung:

Für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern aktiv sind, lautet die Empfehlung: WCAG 2.1 Level AA einhalten und EN 301 549 als Referenz nutzen. Damit erfüllt man die Anforderungen in allen Mitgliedstaaten.

Praxis-Beispiele: Wie der EAA im Alltag wirkt

Die Theorie klingt abstrakt – hier drei reale Szenarien:

Beispiel 1: Online-Shop mit Kunden in Österreich und Deutschland. Ein Shop mit .de-Domain verkauft auch nach Österreich. Er muss sowohl das BFSG als auch das österreichische BaFG beachten. Da beide auf dem EAA basieren, reicht die Erfüllung von WCAG 2.1 AA für beide Länder aus. Die Marktaufsichtsbehörde des jeweiligen Landes ist zuständig.

Beispiel 2: SaaS-Unternehmen mit Web-App. Eine Browser-basierte Projektmanagement-Software fällt unter den EAA, wenn sie Verbrauchern angeboten wird. Alle interaktiven Elemente – Drag-and-Drop-Boards, Kalender, Formulare – müssen per Tastatur bedienbar sein (WCAG Success Criterion 2.1.1). ARIA-Live-Regions müssen Statusänderungen an Screenreader kommunizieren.

Beispiel 3: Bank mit Online-Portal. Der EAA erfasst Bankdienstleistungen explizit. Ein Konto-Überweisungsformular muss korrekte Labels haben (SC 1.3.1 Info and Relationships), Fehlermeldungen müssen identifiziert werden (SC 3.3.1 Error Identification), und der gesamte Prozess muss ohne Maus abschließbar sein.

Schritt für Schritt: EAA-Konformität erreichen

So stellst du sicher, dass deine Webseite die EU-Anforderungen erfüllt:

  1. Ist-Zustand prüfen – Nutze den bf-check BFSG-Scanner für eine automatisierte Erstanalyse. Identifiziere die größten Barrieren.
  2. WCAG 2.1 Level AA als Zielstandard definieren – Alle 50 Erfolgskriterien der Stufen A und AA sind dein Maßstab. Erstelle eine Checkliste.
  3. Priorisierung nach Schwere – Behebe zuerst Barrieren, die Nutzer komplett ausschließen: fehlende Tastaturnavigation (SC 2.1.1), fehlende Alt-Texte (SC 1.1.1), unzugängliche Formulare (SC 1.3.1).
  4. Manuelle Tests durchführen – Automatisierte Tools finden ca. 30-40 % der Barrieren. Teste zusätzlich manuell mit Tastatur-only-Navigation und einem Screenreader (NVDA oder VoiceOver).
  5. Barrierefreiheitserklärung erstellen – Dokumentiere den aktuellen Stand, bekannte Einschränkungen und den Zeitplan für die Behebung. Der EAA fordert dies in Art. 14.
  6. Kontinuierliches Monitoring einrichten – Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes Content-Update, jedes Plugin-Update kann neue Barrieren einführen.
  7. Schulung des Teams – Redakteure, Entwickler und Designer müssen die Grundlagen kennen. Investiere in WCAG-Schulungen.

Häufige Fehler bei der EAA/BFSG-Umsetzung

Diese Fehler sehen wir immer wieder:

Was sich 2026 und danach ändert

Die EU-Kommission arbeitet an Durchführungsbestimmungen, die konkretisieren, wie Barrierefreiheit nachgewiesen werden muss. Geplant sind:

Möglicherweise kommt auch eine Ausweitung auf B2B-Angebote und eine Absenkung der Schwelle für Kleinstunternehmen. Wer jetzt WCAG 2.1 AA erfüllt, ist für kommende Verschärfungen gut gerüstet.

Was Webseitenbetreiber jetzt tun sollten

Nicht auf strengere Regeln warten. Wer jetzt BFSG-konform ist, erfüllt auch kommende EU-Anforderungen. Prüfe deine Webseite, dokumentiere deine Bemühungen und bleibe informiert über Änderungen. Die Investition in Barrierefreiheit zahlt sich auch jenseits der Compliance aus: bessere Usability, breitere Zielgruppe und bessere SEO-Rankings.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zur EAA-/BFSG-Konformität wende dich an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das BFSG auch für österreichische Webseiten?
Österreich hat ein eigenes Gesetz (BaFG), aber die Anforderungen sind fast identisch, weil beide auf dem EAA basieren. WCAG 2.1 Level AA ist der gemeinsame Standard.
Was ist der Unterschied zwischen EAA und BFSG?
Der EAA (EU-Richtlinie 2019/882) ist die europäische Rahmenrichtlinie. Das BFSG ist Deutschlands nationale Umsetzung. Inhaltlich sind die Anforderungen nahezu deckungsgleich, aber das BFSG enthält spezifische Regelungen zu Bußgeldern (§ 37 BFSG) und Marktaufsicht.
Welche Norm definiert die technischen Anforderungen des EAA?
Die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 definiert die technischen Anforderungen. Sie verweist für Webinhalte auf WCAG 2.1 Level AA und ergänzt zusätzliche Kriterien für Software, Hardware und Dokumente.
Was passiert wenn ich den EAA bzw. das BFSG nicht einhalte?
In Deutschland drohen Bußgelder bis 100.000 Euro (§ 37 BFSG). Zusätzlich können Marktaufsichtsbehörden Vertriebsverbote aussprechen. Wettbewerber und Verbraucherverbände können Abmahnungen aussprechen.
Gilt der EAA auch für B2B-Webseiten?
Derzeit erfasst der EAA primär B2C-Produkte und -Dienstleistungen. B2B-Angebote sind grundsätzlich nicht direkt betroffen. Die EU-Kommission prüft jedoch eine Ausweitung, und wenn eine Webseite auch Verbraucher anspricht, gelten die Regeln bereits jetzt.
Können kleine Unternehmen vom EAA befreit werden?
Ja. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind von den Anforderungen an Dienstleistungen befreit (Art. 4 Abs. 5 EAA bzw. § 3 Abs. 3 BFSG). Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Was bedeutet EN 301 549 für meine Webseite konkret?
EN 301 549 verlangt die Einhaltung aller WCAG 2.1 Level-A- und Level-AA-Kriterien. Das umfasst unter anderem Tastaturnavigation, ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1), Alternativtexte für Bilder und korrekte Formular-Labels.

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