Recht

BFSG-Marktaufsicht: Welche Behörden prüfen und wie sie vorgehen

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Wer ist zuständig? Die Marktüberwachungsstruktur nach dem BFSG

Die Marktüberwachung des BFSG liegt bei den Bundesländern. Jedes Bundesland benennt eine zuständige Behörde. In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter oder Landesverbraucherschutzämter. Für digitale Dienstleistungen kann auch die Bundesnetzagentur zuständig sein.

Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 16 bis 21 BFSG, die den gesamten Rahmen der Marktüberwachung abstecken. § 16 BFSG regelt dabei die grundsätzliche Zuständigkeit: Die Marktüberwachung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Das bedeutet in der Praxis, dass es keinen einheitlichen Ansprechpartner auf Bundesebene gibt, sondern jedes Bundesland seine eigene Struktur aufbaut.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die typischen Zuständigkeiten nach Bundesland:

Bundesland Typisch zuständige Behörde
BayernGewerbeaufsichtsämter der Regierungen
Nordrhein-WestfalenBezirksregierungen (Marktüberwachung)
Baden-WürttembergRegierungspräsidien
NiedersachsenStaatliche Gewerbeaufsichtsämter
HessenRegierungspräsidien (Dezernat Marktüberwachung)
BerlinLandesamt für Arbeitsschutz (LAGetSi)
HamburgBehörde für Justiz und Verbraucherschutz
SachsenLandesdirektion Sachsen

Wichtig zu wissen: Die konkrete Zuständigkeit kann sich je nach Bundesland noch ändern, da einige Länder die Zuständigkeitsverordnungen noch anpassen. Im Zweifel erteilt das jeweilige Wirtschaftsministerium des Landes Auskunft. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Marktüberwachung vs. Abmahnung: Zwei verschiedene Risiken

Viele Unternehmen verwechseln die behördliche Marktüberwachung mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Tatsächlich handelt es sich um zwei völlig getrennte Durchsetzungswege, die parallel zueinander laufen können.

Die behördliche Marktüberwachung nach §§ 16-21 BFSG ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren. Die Behörde prüft von Amts wegen oder auf Beschwerde hin, ob die Barrierefreiheitsanforderungen eingehalten werden. Sie kann Nachbesserung anordnen, Fristen setzen und Bußgelder verhängen. Das Ziel ist die Herstellung des rechtskonformen Zustands.

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung hingegen kommt von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden. Grundlage ist das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Hier drohen Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafen und Gerichtskosten. Mehr dazu in unserem Artikel Was tun bei einer BFSG-Abmahnung?.

Im schlimmsten Fall treffen dich beide Wege gleichzeitig: Eine Beschwerde bei der Behörde und eine Abmahnung vom Wettbewerber. Deshalb ist proaktive Compliance so wichtig.

Wie Prüfungen ablaufen: Schritt für Schritt

Die Behörden können anlassbezogen prüfen (z. B. nach einer Beschwerde) oder stichprobenartig. Sie nutzen automatische Scanner und manuelle Tests. Bei Verstößen folgt zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung. Erst bei wiederholtem Verstoß drohen Bußgelder.

Der detaillierte Ablauf einer behördlichen Prüfung sieht typischerweise so aus:

1. Auslöser der Prüfung: Die Behörde wird entweder durch eine Beschwerde nach § 14 BFSG, durch stichprobenartige Marktüberwachung oder durch Hinweise aus EU-weiten Koordinierungsmaßnahmen aktiv. Nutzer haben nach § 14 BFSG ein ausdrückliches Beschwerderecht bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

2. Erstprüfung und Anforderung von Unterlagen: Die Behörde prüft zunächst die öffentlich zugängliche Webseite oder Anwendung. Sie kann nach § 17 BFSG vom Wirtschaftsakteur Auskünfte verlangen und die Vorlage von Unterlagen anfordern – darunter die technische Dokumentation und Konformitätsnachweise.

3. Feststellung von Mängeln: Werden Verstöße identifiziert, dokumentiert die Behörde diese und teilt sie dem Unternehmen schriftlich mit. Der Bescheid enthält eine genaue Auflistung der festgestellten Abweichungen von den Barrierefreiheitsanforderungen.

4. Nachbesserungsfrist: Gemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip setzt die Behörde zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Dauer richtet sich nach der Schwere und Komplexität der Verstöße – typisch sind 4 bis 12 Wochen. In dieser Phase hast du die Möglichkeit, die Mängel zu beheben, ohne dass ein Bußgeld fällig wird.

5. Nachkontrolle: Nach Ablauf der Frist prüft die Behörde erneut. Wurde nachgebessert, wird das Verfahren eingestellt. Bestehen die Mängel fort, kann die Behörde gemäß § 19 BFSG Korrekturmaßnahmen anordnen.

6. Eskalation: Bei fortgesetzter Nichtkonformität kann die Behörde nach § 20 BFSG Maßnahmen bei nicht-konformen Produkten oder Dienstleistungen anordnen – bis hin zum Verbot des Inverkehrbringens oder der Bereitstellung auf dem Markt.

⚠️
Ist deine Webseite betroffen? Kostenloser BFSG-Schnellcheck – Ergebnis in 30 Sekunden.
Jetzt prüfen →

Beschwerderecht nach § 14 BFSG

Ein Aspekt, den viele Unternehmen unterschätzen: Jeder Verbraucher kann eine Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde einreichen, wenn er der Meinung ist, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt (§ 14 BFSG).

Die Behörde ist verpflichtet, eingehende Beschwerden zu prüfen und den Beschwerdeführer über das Ergebnis zu informieren. In der Praxis bedeutet das: Eine einzige Nutzerbeschwerde kann ein vollständiges Prüfverfahren auslösen. Gerade Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen nutzen dieses Instrument aktiv.

Deshalb gilt: Nimm jede Nutzerrückmeldung zu Barrieren ernst. Ein schnell behobenes Problem wird selten zur Beschwerde bei der Behörde. Wer Feedback ignoriert, riskiert dagegen eine formelle Beschwerde – und damit ein Prüfverfahren.

Bußgelder und Sanktionen: § 22 BFSG im Detail

Das BFSG sieht in § 22 BFSG (Ordnungswidrigkeiten) Bußgelder bis zu 100.000 EUR vor. In der Praxis werden bei erstmaligen Verstößen meist niedrigere Beträge verhängt. Zusätzlich können Behörden anordnen: Verkaufsverbote für nicht-konforme Produkte, Rückrufmaßnahmen und öffentliche Warnungen.

§ 22 BFSG definiert mehrere konkrete Tatbestände, die als Ordnungswidrigkeit gelten:

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, der Dauer, dem Verschulden und dem wirtschaftlichen Vorteil, den der Verstoß gebracht hat. Wiederholungstäter müssen mit höheren Bußgeldern rechnen. Detaillierte Informationen zu den Bußgeld-Staffelungen findest du in unserem Artikel BFSG-Strafen und Bußgelder 2025.

Nachbesserungsfrist und Verhältnismäßigkeit

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist ein zentrales Element der BFSG-Durchsetzung. Behörden müssen stets das mildeste wirksame Mittel wählen. In der Praxis bedeutet das eine klare Eskalationskette:

  1. Beratung und Hinweis: Bei geringfügigen Mängeln kann die Behörde zunächst informell auf die Verstöße hinweisen.
  2. Anordnung mit Fristsetzung: Die Behörde ordnet konkrete Korrekturmaßnahmen an und setzt eine angemessene Frist (in der Regel 4-12 Wochen).
  3. Zwangsmaßnahmen: Bei Nichtbefolgung können Zwangsgelder verhängt werden.
  4. Bußgeld: Erst bei fortgesetztem Verstoß oder besonders schweren Fällen wird ein Bußgeld nach § 22 BFSG verhängt.
  5. Marktbeschränkung: Als letztes Mittel kann die Behörde das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung untersagen (§ 20 BFSG).

Wichtig: Die Fristlänge hängt von der Komplexität der erforderlichen Änderungen ab. Eine fehlende Barrierefreiheitserklärung ist innerhalb weniger Tage nachholbar. Eine vollständige technische Überarbeitung einer Webseite kann dagegen mehrere Monate beanspruchen.

EU-weite Koordination: ADCO Accessibility

Die Marktüberwachung endet nicht an der Landesgrenze. Auf EU-Ebene koordiniert die Administrative Cooperation Group for Accessibility (ADCO Accessibility) die Zusammenarbeit der nationalen Marktüberwachungsbehörden.

ADCO Accessibility hat folgende Aufgaben:

In der Praxis heißt das: Wenn eine Behörde in Frankreich oder den Niederlanden einen Verstoß bei einem Onlineshop feststellt, der auch in Deutschland aktiv ist, kann diese Information an die deutschen Behörden weitergegeben werden. Unternehmen, die EU-weit agieren, sollten sich nicht darauf verlassen, dass nur ihr lokales Bundesland prüft.

Wie du dich auf eine Prüfung vorbereitest: Schritt für Schritt

Die beste Strategie gegen Bußgelder ist proaktive Vorbereitung. Mit den folgenden Schritten bist du auf eine behördliche Prüfung vorbereitet:

Schritt 1: Regelmäßige Selbstprüfung durchführen

Nutze den kostenlosen BFSG-Scanner von bf-check.de, um deine Webseite regelmäßig automatisiert zu prüfen. Ergänze die automatischen Tests durch manuelle Tastatur- und Screenreader-Tests. Dokumentiere jeden Testlauf mit Datum, geprüften Seiten und Ergebnissen.

Schritt 2: Dokumentation aufbauen und pflegen

Erstelle eine vollständige technische Dokumentation nach den Anforderungen des BFSG. Dazu gehören: die eingehaltenen harmonisierten Normen (EN 301 549), das angewandte Testverfahren, die identifizierten Abweichungen und der Zeitplan für deren Behebung.

Schritt 3: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Halte eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung auf deiner Webseite bereit. Diese muss den Konformitätsstatus angeben, bekannte Einschränkungen benennen und einen Kontaktweg für Feedback enthalten.

Schritt 4: Feedback-Mechanismus einrichten

Richte einen leicht auffindbaren Kontaktweg ein, über den Nutzer Barrieren melden können. Bearbeite eingehende Meldungen zeitnah und dokumentiere die Bearbeitung. So zeigst du der Behörde im Prüffall, dass du Beschwerden ernst nimmst.

Schritt 5: Interne Verantwortlichkeiten klären

Benenne eine Person im Unternehmen, die für digitale Barrierefreiheit zuständig ist. Diese Person sollte im Prüffall als Ansprechpartner für die Behörde fungieren und Zugriff auf alle relevanten Dokumente haben.

Häufige Fehler bei der Prüfungsvorbereitung

Aus den ersten Erfahrungen mit der BFSG-Marktüberwachung lassen sich typische Fehler ableiten, die du vermeiden solltest:

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur BFSG-Compliance in deinem Unternehmen wende dich an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen

Wie wahrscheinlich ist eine BFSG-Prüfung meiner Webseite?
In den ersten Monaten nach BFSG-Inkrafttreten sind stichprobenartige Prüfungen wahrscheinlich. Große Online-Shops und viel-besuchte Webseiten werden zuerst geprüft. Beschwerden von Nutzern nach § 14 BFSG können jederzeit eine Prüfung auslösen.
Welche Behörde ist für die BFSG-Marktüberwachung zuständig?
Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern (§ 16 BFSG). Typischerweise sind Gewerbeaufsichtsämter, Regierungspräsidien oder Landesverbraucherschutzämter zuständig. Für bestimmte digitale Dienstleistungen kann die Bundesnetzagentur zuständig sein.
Was passiert, wenn bei einer Prüfung Mängel festgestellt werden?
Zunächst erhältst du eine Aufforderung zur Nachbesserung mit angemessener Frist (typisch 4-12 Wochen). Erst bei fortgesetzter Nichtkonformität drohen Bußgelder nach § 22 BFSG bis zu 100.000 EUR. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip verlangt, dass stets das mildeste wirksame Mittel gewählt wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer behördlichen Prüfung und einer Abmahnung?
Die behördliche Marktüberwachung nach §§ 16-21 BFSG ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren mit Bußgeldern. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kommt von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden auf Basis des UWG und führt zu Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen. Beide Wege können parallel laufen.
Können Nutzer eine Beschwerde über meine Webseite einreichen?
Ja. Nach § 14 BFSG hat jeder Verbraucher das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einzureichen, wenn er der Meinung ist, dass Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt werden. Die Behörde ist verpflichtet, die Beschwerde zu prüfen.
Wie bereite ich mich am besten auf eine BFSG-Prüfung vor?
Führe regelmäßige Selbstprüfungen durch (automatisch und manuell), erstelle eine vollständige technische Dokumentation, veröffentliche eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung, richte einen Feedback-Mechanismus für Nutzer ein und benenne einen internen Verantwortlichen für Barrierefreiheit.
Gibt es eine EU-weite Koordination der Marktüberwachung?
Ja. Die ADCO Accessibility (Administrative Cooperation Group) koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Marktüberwachungsbehörden in der EU. Über das ICSMS-System werden Informationen über grenzüberschreitende Verstöße ausgetauscht.

Weiterlesen

Recht
EU Accessibility Act
Recht
BFSG und DSGVO verglichen
Leitfaden
BFSG 2025: Der komplette Leitfaden

Ist deine Webseite BFSG-konform?

Finde es in 30 Sekunden heraus – kostenloser Schnellcheck mit sofortigem Ergebnis.

Jetzt kostenlos prüfen →
BFSG-Pflicht seit Juni 2025 – Ist deine Seite konform? Kostenlos prüfen
Seit Juni 2025 Pflicht

Warte – deine Webseite könnte gegen das BFSG verstoßen

Abmahnungen bis 5.000 €, Bußgelder bis 100.000 €. Unser kostenloser Scan zeigt dir in 30 Sekunden ob du betroffen bist.

Jetzt kostenlos scannen →