BFSG-Abmahnung erhalten: Was tun? Erste Schritte und Reaktionsmöglichkeiten
Ruhe bewahren und Frist notieren
Eine Abmahnung ist kein Gerichtsurteil. Du hast Zeit zu reagieren — aber nicht unbegrenzt. Notiere als erstes die genannte Frist (meist 2–4 Wochen) und trage sie gut sichtbar in deinen Kalender ein. Diese Frist ist der wichtigste Termin, denn ein Verstreichenlassen kann zur einstweiligen Verfuegung fuehren, die deutlich teurer wird.
Unterschreibe NICHTS sofort — besonders keine vorformulierte Unterlassungserklaerung. Diese ist fast immer bewusst zu weit gefasst und kann dich langfristig in eine Falle locken. Jeder Verstoss gegen eine einmal abgegebene Unterlassungserklaerung loest eine Vertragsstrafe aus — typischerweise 2.500–5.100 EUR pro Einzelfall.
Erste Schritte nach Erhalt der Abmahnung
Gehe systematisch vor:
1. Dokument sichern: Speichere die Abmahnung vollstaendig (inklusive aller Anlagen) digital ab. Notiere Datum und Uhrzeit des Eingangs — per Post zaehlt das Zustelldatum, per E-Mail der Empfangszeitpunkt. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.
2. Ist-Zustand dokumentieren: Erstelle sofort Screenshots deiner Webseite und fuehre einen BFSG-Scan durch. Diese Bestandsaufnahme dient als Nachweis, falls du bereits vor der Abmahnung an der Barrierefreiheit gearbeitet hast.
3. Nichts loeschen oder aendern: Aendere deine Webseite nicht in Panik — das koennte als Eingestaendnis gewertet werden. Dokumentiere erst, dann korrigiere gezielt (siehe Abschnitt „Verstoesse parallel beheben").
4. Anwalt kontaktieren: Suche innerhalb der ersten 48 Stunden einen Anwalt fuer IT-Recht oder Wettbewerbsrecht. Die meisten bieten kurzfristige Erstberatungstermine an.
Prüfe die Berechtigung der Abmahnung
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Pruefe systematisch die folgenden Punkte:
Abmahnberechtigung nach § 8 UWG: Wer mahnt ab? Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sind abmahnberechtigt: Wettbewerber (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG), qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherzentralen (§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG), Industrie- und Handelskammern (§ 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG) sowie Verbaende zur Foerderung gewerblicher Interessen (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG). Behindertenbeauftragte und -verbaende koennen ueber das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vorgehen.
Konkretheit der Verstoesse: Eine seriose Abmahnung benennt konkrete BFSG-Verstoesse — zum Beispiel: „Fehlende Textalternativen bei 12 Produktbildern (WCAG SC 1.1.1)", „Kontrastverhaltnis von 2.8:1 bei Hauptnavigation (WCAG SC 1.4.3)" oder „Formulare ohne Labels (WCAG SC 1.3.1)". Pauschale Vorwuerfe wie „Ihre Webseite ist nicht barrierefrei" sind oft ein Zeichen fuer missbräuchliche Abmahnungen.
BFSG-Pflicht pruefen: Bist du ueberhaupt BFSG-pflichtig? Die Kleinstunternehmer-Ausnahme (§ 2 Abs. 17 BFSG i.V.m. § 12 Abs. 4 BFSG) befreit Dienstleistungserbringer mit weniger als 10 Beschaeftigten und maximal 2 Millionen EUR Jahresumsatz von bestimmten Anforderungen. Fuer Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Formale Pruefung: Enthaelt die Abmahnung alle Pflichtangaben? Nach § 13 Abs. 2 UWG muss eine Abmahnung klar und verstaendlich angeben, welche Ansprueche geltend gemacht werden und bei welcher Zuwiderhandlung welche Vertragsstrafe faellig wird. Fehlen diese Angaben, kann die Abmahnung formell unwirksam sein — das sollte dein Anwalt pruefen.
Typische BFSG-Verstoesse in Abmahnungen
Die haeufigsten Verstoesse, die in BFSG-Abmahnungen beanstandet werden, betreffen grundlegende WCAG-2.1-AA-Kriterien:
Fehlende Textalternativen (SC 1.1.1): Bilder ohne Alt-Text — besonders Produktbilder in Online-Shops. Screenreader-Nutzer erhalten keine Information, was das Bild zeigt.
Unzureichende Kontraste (SC 1.4.3): Text mit einem Kontrastverhältnis unter 4.5:1. Besonders haeufig bei hellgrauen Texten auf weissem Hintergrund oder bei farbigen Buttons mit weisser Schrift.
Fehlende Formular-Labels (SC 1.3.1, SC 4.1.2): Eingabefelder ohne zugeordnetes Label-Element. Der Nutzer weiss nicht, welche Eingabe erwartet wird.
Nicht-tastatur-bedienbare Elemente (SC 2.1.1): Dropdown-Menues, Slider oder Akkordeons, die nur mit der Maus bedienbar sind.
Fehlende Dokumentsprache (SC 3.1.1): Das HTML-Attribut lang="de" fehlt im <html>-Tag — ein einzeiliger Fix, der aber haeufig vergessen wird.
Unterschied: Abmahnung vs. Behördenprüfung
Viele Betroffene verwechseln zwei grundlegend verschiedene Verfahren:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (§ 8 UWG): Kommt von Wettbewerbern oder Verbaenden. Zielt auf eine Unterlassungserklaerung ab. Die Kosten traegst in der Regel du, wenn die Abmahnung berechtigt ist. Typische Kosten: 1.500–5.000 EUR (Anwaltsgebuehren + ggf. Vertragsstrafe).
Behoerdenpruefung nach § 37 BFSG: Kommt von der zustaendigen Marktaufsichtsbehoerde. Hier drohen keine Anwaltskosten der Gegenseite, aber: Nachbesserungsfristen, Verkaufsverbote fuer nicht-konforme Produkte und Bussgelder bis zu 100.000 EUR nach § 37 Abs. 5 BFSG. Die Behoerde prueft die tatsaechliche Konformitaet — nicht nur, ob Beschwerden vorliegen.
Beide Verfahren koennen parallel laufen: Eine Verbraucherbeschwerde bei der Marktaufsicht kann gleichzeitig mit einer Wettbewerber-Abmahnung eintreffen.
Die Unterlassungserklaerung: Worauf achten?
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, wirst du in der Regel eine Unterlassungserklaerung abgeben muessen. Dabei gibt es zwei Varianten:
Vorformulierte Erklaerung des Abmahnenden: Fast immer zu weit gefasst. Typisches Problem: Die Erklaerung verpflichtet dich nicht nur zur Behebung der konkreten Verstoesse, sondern pauschal zur „vollstaendigen WCAG-2.1-AA-Konformitaet". Das ist eine Falle — bei 50 Erfolgskriterien ist es nahezu unmoeglich, nie wieder einen einzelnen Verstoss zu haben. Jeder kuenftige Verstoss loest dann eine Vertragsstrafe aus.
Modifizierte Unterlassungserklaerung: Du formulierst (mit Anwalt) eine eigene Erklaerung, die sich auf die konkret beanstandeten Verstoesse beschraenkt. Beispiel: „Wir verpflichten uns, auf der Webseite example.de Alternativtexte fuer alle Produktbilder bereitzustellen (WCAG SC 1.1.1) und Farbkontraste von mindestens 4.5:1 bei allen Textelementen sicherzustellen (WCAG SC 1.4.3)."
Die Vertragsstrafe sollte angemessen sein — ueblich sind 2.500–5.100 EUR pro Verstoss. Hoehere Summen solltest du ablehnen.
Kosten einer BFSG-Abmahnung im Ueberblick
Die finanziellen Folgen einer Abmahnung setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
Anwaltskosten des Abmahnenden: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet sich die Gebuehr nach dem Streitwert. Bei Barrierefreiheits-Abmahnungen werden Streitwerte von 10.000–30.000 EUR angesetzt, was Anwaltskosten von 800–2.000 EUR bedeutet.
Eigene Anwaltskosten: 500–1.500 EUR fuer Erstberatung und Formulierung der modifizierten Unterlassungserklaerung.
Vertragsstrafe bei Wiederholung: 2.500–5.100 EUR pro Verstoss — der teuerste Posten, wenn du die Erklaerung abgibst und dann nicht vollstaendig umsetzt.
Bussgelder (bei Behördenverfahren): Bis zu 100.000 EUR nach § 37 Abs. 5 BFSG. In der Praxis liegen erste Bussgelder bei 5.000–25.000 EUR.
Zum Vergleich: Eine proaktive Barrierefreiheits-Umsetzung kostet einmalig 1.000–5.000 EUR — deutlich weniger als die Folgen einer Abmahnung.
Anwalt einschalten — wann und welchen?
Bei einer formalen Abmahnung solltest du immer einen Anwalt einschalten. Die Investition von 500–1.500 EUR fuer eine Erstberatung ist in der Regel deutlich niedriger als die Folgen einer unbedachten Unterlassungserklaerung.
Welcher Anwalt? Suche einen Fachanwalt fuer IT-Recht oder gewerblichen Rechtsschutz, idealerweise mit Erfahrung im Bereich digitale Barrierefreiheit. Da das BFSG erst seit Juni 2025 in Kraft ist, ist spezialisierte Erfahrung noch selten — pruefe, ob der Anwalt die EN 301 549 und die WCAG 2.1 kennt.
Wann ohne Anwalt reagieren? Nur wenn die Abmahnung offensichtlich missbräuchlich ist (z.B. von einem nicht-abmahnberechtigten Absender) und du dir der Rechtslage sicher bist. Im Zweifel: lieber einmal zu viel anwaltliche Beratung als einmal zu wenig.
Verstoesse parallel beheben
Unabhaengig von der rechtlichen Reaktion: Behebe die genannten Barrierefreiheits-Maengel moeglichst zeitnah. Das zeigt guten Willen und kann bei Verhandlungen ueber die Unterlassungserklaerung helfen.
Vorgehensweise:
1. Fuehre einen BFSG-Scan durch und speichere das Ergebnis als PDF — das ist dein „Vorher"-Nachweis.
2. Behebe die konkret beanstandeten Verstoesse priorisiert. Nutze unseren Leitfaden zum Selbst-Audit, um systematisch vorzugehen.
3. Fuehre nach der Behebung einen erneuten Scan durch — das ist dein „Nachher"-Nachweis.
4. Erstelle eine Dokumentation deiner Massnahmen mit Zeitstempeln. Diese Dokumentation kann bei Verhandlungen und vor Gericht den Unterschied machen.
Praevention: So vermeidest du kuenftige Abmahnungen
Die beste Verteidigung gegen Abmahnungen ist eine proaktive Barrierefreiheits-Strategie:
Regelmaessige Scans: Pruefe deine Webseite mindestens monatlich mit einem automatisierten BFSG-Tool. Automatisierte Scans finden ca. 30–40 % der WCAG-Verstoesse — sie sind ein guter erster Schritt, ersetzen aber keinen manuellen Test.
Erklaerung zur Barrierefreiheit: Veroeffentliche auf deiner Webseite eine Erklaerung, die den aktuellen Stand deiner Barrierefreiheits-Bemuehungen transparent dokumentiert. Benenne bekannte Einschraenkungen und nenne einen konkreten Zeitplan zur Behebung. Das ist keine rechtliche Absicherung, zeigt aber dokumentierten guten Willen.
Feedback-Kanal einrichten: Biete Nutzern eine einfache Moeglichkeit, Barrieren zu melden — zum Beispiel eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular. Reagiere zeitnah auf Meldungen. Viele Betroffene wenden sich erst an Verbaende, wenn der direkte Kontakt scheitert.
Schulung des Teams: Stelle sicher, dass alle Personen, die Inhalte auf der Webseite pflegen, Grundlagen der Barrierefreiheit kennen — mindestens Alt-Texte, Ueberschriftenstruktur und Farbkontraste.
Zeitlicher Ablauf: Was passiert nach der Abmahnung?
Der typische Ablauf nach Erhalt einer BFSG-Abmahnung sieht so aus:
Tag 1–3: Abmahnung sichten, Frist notieren, Ist-Zustand der Webseite dokumentieren, Anwalt kontaktieren.
Tag 3–7: Anwaltliche Erstberatung. Gemeinsam wird entschieden: Unterlassungserklaerung abgeben (modifiziert), Abmahnung zurueckweisen oder Verhandlung mit der Gegenseite aufnehmen.
Tag 7–14: Parallel zur rechtlichen Klaerung beginnt die technische Behebung der beanstandeten Verstoesse. Jede behobene Barriere staerkt deine Verhandlungsposition.
Vor Fristablauf: Modifizierte Unterlassungserklaerung abgeben oder begruendete Zurueckweisung versenden. Fristverlaengerung ist moeglich, muss aber aktiv beantragt werden.
Nach Abgabe der Erklaerung: Alle beanstandeten Verstoesse vollstaendig beheben und die Behebung lueckenlos dokumentieren. Regelmaessige Folge-Scans einrichten, um kuenftige Verstoesse fruehzeitig zu erkennen.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Abmahnung wende dich umgehend an einen spezialisierten Anwalt fuer IT-Recht oder Wettbewerbsrecht.
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