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BFSG für Steuerberater: Mandantenportal und Online-Services prüfen

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Digitale Steuerberatung und BFSG – warum Kanzleien betroffen sind

Immer mehr Kanzleien bieten digitale Services: DATEV Unternehmen Online, Dokumenten-Upload-Portale, Online-Terminbuchung und digitale Belegerfassung. Diese digitalen Dienstleistungen fallen unter das BFSG. Besonders Mandantenportale müssen barrierefrei sein.

Doch warum genau trifft das BFSG Steuerberater? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Gemäß § 1 Abs. 2 BFSG gilt es für „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Sobald eine Kanzlei über ihre Webseite Mandatsanfragen entgegennimmt, Dokumente zum Upload bereitstellt oder einen Online-Terminkalender betreibt, handelt es sich um eine solche digitale Dienstleistung.

Entscheidend ist § 2 Nr. 1 BFSG: Die Anforderungen gelten für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder erbracht werden. Da Kanzlei-Webseiten kontinuierlich „erbracht“ werden, sind sie ab diesem Stichtag betroffen – unabhängig davon, wann die Seite ursprünglich erstellt wurde.

Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit orientieren sich an der EN 301 549, die wiederum die WCAG 2.1 Level AA einbezieht. Für Steuerberater bedeutet das: Alle digitalen Touchpoints – von der Kanzlei-Homepage über das Mandantenportal bis zur Terminbuchung – müssen die entsprechenden Kriterien erfüllen. Weitere Informationen finden Sie im BFSG-Glossar.

Verstöße können gemäß § 37 BFSG mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Hinzu kommt das Abmahnrisiko durch Wettbewerber oder Verbände. Für Kanzleien, die auf Vertrauen und Seriosität setzen, wäre ein solcher Vorfall besonders schädlich.

Die 5 kritischsten Stellen auf Kanzlei-Webseiten

Kanzlei-Webseiten haben typische Schwachstellen, die bei einem Accessibility-Audit immer wieder auffallen. Hier sind die fünf häufigsten Problemzonen:

1. Mandatsanfrage-Formulare ohne Labels

Das Kontaktformular ist oft der wichtigste Conversion-Punkt einer Kanzlei-Webseite. Dennoch fehlen häufig korrekte <label>-Elemente, die mit dem jeweiligen Eingabefeld verknüpft sind. Screenreader-Nutzer können dann nicht erkennen, welches Feld sie gerade ausfüllen. Dies verstößt gegen WCAG SC 1.3.1 (Info und Beziehungen) und SC 4.1.2 (Name, Rolle, Wert). Mehr dazu erfährst du in unserem Wissensartikel zu Formular-Labels.

2. PDFs ohne Barrierefreiheit

DATEV-Export-Anleitungen, Steuerchecklisten und Vollmachtsformulare werden oft als PDF bereitgestellt – ohne Tags, ohne Leserichtung, ohne Alternativtexte für Grafiken. Solche Dokumente sind für Screenreader nahezu unbrauchbar. Gemäß SC 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) und SC 1.3.2 (Bedeutungsvolle Reihenfolge) müssen auch PDFs zugänglich sein. Unsere Anleitung zu barrierefreien PDFs zeigt, wie es geht.

3. Kontaktdaten nur in der Kopfzeile

Viele Kanzlei-Seiten platzieren Telefonnummer und Adresse ausschließlich im Header. Wenn dieser Bereich nicht als <header>-Landmark ausgezeichnet ist, finden Screenreader-Nutzer die Kontaktdaten schwer. Besser: Kontaktinformationen zusätzlich in einem gut strukturierten Footer-Bereich und auf einer eigenen Kontaktseite bereitstellen.

4. Team-Fotos ohne Alt-Texte

Die „Über uns“-Seite mit Partnerfotos und Mitarbeiterbildern ist für Vertrauensaufbau wichtig. Ohne Alt-Texte (SC 1.1.1) erfahren blinde Nutzer jedoch nicht, wer auf den Bildern zu sehen ist. Ein guter Alt-Text wäre beispielsweise: „Steuerberaterin Maria Müller, Partnerin und Spezialistin für Unternehmensbesteuerung“.

5. Geringe Kontraste bei seriös-grauen Farbschemata

Kanzlei-Webseiten setzen auf Grautöne, gedeckte Farben und helle Hintergründe. Das Ergebnis: Texte mit einem Kontrast von 3:1 oder weniger, obwohl SC 1.4.3 (Kontrast Minimum) ein Verhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text verlangt. Besonders betroffen sind Navigationsmenüs, Platzhaltertexte in Formularen und Fußzeilen-Links.

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Schritt für Schritt: Kanzlei-Webseite BFSG-fit machen

Du musst nicht alles auf einmal umsetzen. Folge diesem bewährten Ablauf, um deine Kanzlei-Webseite systematisch barrierefrei zu machen:

Schritt 1: Bestandsaufnahme mit automatisiertem Scan

Starte mit einem kostenlosen BFSG-Scan deiner Kanzlei-Webseite. Automatisierte Tools erkennen ca. 30–40 % der typischen Barrieren – darunter fehlende Alt-Texte, Kontrastprobleme und Label-Fehler. Das gibt dir einen konkreten Ausgangspunkt.

Schritt 2: Formulare und interaktive Elemente prüfen

Gehe jedes Formular auf deiner Webseite durch: Mandatsanfrage, Terminbuchung, Dokumenten-Upload, Newsletter-Anmeldung. Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares <label>-Element, verknüpft über das for-Attribut. Fehlermeldungen müssen konkret und programmatisch zugeordnet sein (per aria-describedby).

Schritt 3: PDF-Dokumente überarbeiten oder ersetzen

Prüfe alle PDFs auf deiner Seite: Checklisten, Vollmachten, Informationsblätter. Für jedes nicht barrierefreie PDF hast du zwei Optionen: Entweder das PDF mit Tags, Leserichtung und Alternativtexten versehen – oder den Inhalt als HTML-Seite bereitstellen. Letzteres ist oft einfacher und nachhaltiger. Mehr dazu in unserem PDF-Leitfaden.

Schritt 4: Farbkontraste und visuelle Gestaltung anpassen

Nutze ein Kontrast-Checker-Tool (z. B. WebAIM Contrast Checker) und prüfe alle Text-Hintergrund-Kombinationen. Besonders kritisch: helle Grautöne auf Weiß, Platzhaltertexte in Formularen und Links, die sich nur durch Farbe vom Fließtext unterscheiden (SC 1.4.1).

Schritt 5: Mandantenportal beim Anbieter einfordern

Wenn du DATEV Unternehmen Online, Addison OneClick oder ein anderes Portal nutzt: Fordere vom Anbieter eine Barrierefreiheitserklärung und ggf. einen VPAT (Voluntary Product Accessibility Template) an. Dokumentiere die Kommunikation – das hilft dir bei einer eventuellen Prüfung nachzuweisen, dass du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist. Tipps zur Dokumentation findest du in unserem Artikel zur BFSG-Dokumentation und Nachweisführung.

Schritt 6: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Erstelle eine Barrierefreiheitserklärung für deine Kanzlei-Webseite. Benenne darin den aktuellen Stand, bekannte Einschränkungen und einen Kontaktweg für Feedback. Das ist nicht nur gute Praxis, sondern stärkt auch das Vertrauen bei Mandanten mit Behinderungen.

Häufige Fehler bei Kanzlei-Websites

Selbst gut gemeinte Barrierefreiheits-Maßnahmen gehen in der Praxis oft schief. Diese Fehler sehen wir bei Steuerkanzlei-Webseiten besonders häufig:

Overlay-Widgets als Scheinlösung

Manche Kanzleien installieren ein sogenanntes Accessibility-Overlay (z. B. AccessiBe, UserWay). Diese Tools ändern die Darstellung oberflächlich, beheben aber keine strukturellen Probleme. Sie erfüllen nicht die Anforderungen der EN 301 549 und können sogar zusätzliche Barrieren schaffen. Das BFSG verlangt echte technische Konformität.

Nur die Startseite optimieren

Barrierefreiheit muss auf allen Seiten gelten – nicht nur auf der Homepage. Die Mandatsanfrage, die Teamseite, der Blog, die Anfahrtsbeschreibung: Jede öffentlich zugängliche Unterseite muss die WCAG-Kriterien erfüllen.

Tastaturnavigation ignorieren

Viele Kanzlei-Webseiten sind mit der Maus gut bedienbar, aber mit der Tastatur nicht. Dropdown-Menüs, die nur per Hover öffnen, modale Dialoge ohne Fokus-Management und fehlende Skip-Links verstoßen gegen SC 2.1.1 (Tastatur) und SC 2.4.1 (Blöcke umgehen).

DATEV-Verantwortung abschieben

Ja, DATEV ist für die Barrierefreiheit ihrer eigenen Plattform verantwortlich. Aber als Kanzlei bist du dafür verantwortlich, dass der gesamte digitale Weg zu deiner Dienstleistung barrierefrei ist. Wenn der Einstiegspunkt auf deiner eigenen Webseite liegt (z. B. ein Login-Link zum Mandantenportal), muss auch dieser Bereich barrierefrei gestaltet sein.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner BFSG-Pflichten wende dich an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen

Wir nutzen DATEV Online. Ist das barrierefrei?
DATEV arbeitet an der Barrierefreiheit ihrer Produkte. Fordere bei DATEV eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung oder einen VPAT an. Dokumentiere die Antwort – das zeigt deine Sorgfaltspflicht bei einer eventuellen Prüfung.
Gilt das BFSG auch für kleine Einzelkanzleien?
Ja, sobald du digitale Dienstleistungen anbietest – z. B. eine Online-Terminbuchung oder ein Kontaktformular auf deiner Webseite. Die Betriebsgröße ist kein Ausschlusskriterium gemäß § 1 BFSG. Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz – aber nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.
Reicht ein Accessibility-Overlay (z. B. AccessiBe) als Lösung?
Nein. Overlays ändern die Darstellung oberflächlich, beheben aber keine strukturellen Probleme im HTML-Code. Sie erfüllen nicht die Anforderungen der EN 301 549 und können sogar zusätzliche Barrieren erzeugen. Das BFSG verlangt echte technische Barrierefreiheit.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Gemäß § 37 BFSG können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Zusätzlich besteht ein Abmahnrisiko durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Für Kanzleien, die auf Seriosität und Vertrauen setzen, kann der Reputationsschaden schwerer wiegen als die Geldstrafe.
Muss auch unser Kanzlei-Blog barrierefrei sein?
Ja, alle öffentlich zugänglichen Seiten müssen die WCAG-Kriterien erfüllen – einschließlich Blog-Beiträge, Ratgeber-Seiten und Steuer-News. Achte besonders auf korrekte Überschriften-Hierarchie, Alt-Texte bei Bildern und barrierefreie eingebettete Medien.
Können wir die BFSG-Konformität selbst prüfen?
Ein guter Anfang ist ein automatisierter Scan wie unser kostenloser BFSG-Check, der ca. 30–40 % der Barrieren erkennt. Für eine vollständige Prüfung empfiehlt sich zusätzlich ein manueller Test mit Tastatur und Screenreader sowie ggf. die Einbindung eines spezialisierten Accessibility-Beraters.

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